Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Skandi Garden, Ricardo Neumann

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die ausschließliche Grundlage für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Skandi Garden, vertreten durch Ricardo Neumann, im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Käufer“) über die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen abschließt.
  • Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
  • Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Vorschrift zum Vorrang der Individualabrede nach § 305b I BGB bleibt unberührt.
  • Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

  • Freibleibende Angebote
  • In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
  • Die Farbgebung der Waren auf digitalem Bildmaterial kann von der tatsächlichen Farbe leicht abweichen.
  • Vertragsschluss
  • Ein Vertrag über unsere Waren oder Dienstleistungen kommt zustande, wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt oder ein Angebot von uns erhält und dieses annimmt.
  • Bestellungen über den Online-Shop:
  • Um einen Artikel im Online-Shop zu bestellen, wählen Sie bitte den oder die gewünschten Artikel aus, bestimmen Sie die Gebindeart und optional die Artikelsorte sowie die Menge und fügen Sie diese durch Klicken auf „In den Warenkorb“ hinzu. Beachten Sie bitte, dass für Schüttgut unterschiedliche Maßeinheiten wie Tonne, Kubikmeter oder BigBag-Einheiten verwendet werden. Umrechnungen werden nicht angeboten, und die Rücknahme von überbestellten Mengen an Schüttgut ist ausgeschlossen.
  • Überprüfen Sie im „Warenkorb“-Fenster Ihre Auswahl und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturen vor, indem Sie Waren löschen oder hinzufügen.
  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, klicken Sie auf „weiter“ und füllen Sie das Fenster „Bestelldaten eingeben“ aus, indem Sie Ihre Lieferadresse, Versandart und Rechnungsanschrift angeben. Wählen Sie dann die gewünschte Zahlungsart aus.
  • Bestätigen Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf „jetzt zahlungspflichtig bestellen“. Mit dieser Bestätigung geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
  • Wir senden Ihnen umgehend eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Angebots. Die Annahme Ihres Angebots erfolgt, sobald wir Ihnen mitteilen, ob und wann wir Ihre Artikel voraussichtlich versenden können. Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein, werden wir dies vermerken und die Verfügbarkeit der übrigen Artikel prüfen. Wir werden Ihre Bestellung entsprechend abwickeln, es sei denn, Sie geben andere Anweisungen. Nicht vorrätige Artikel werden, soweit möglich, nachgeliefert. Wenn die Nachlieferung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Annahmeerklärung erfolgt, können Sie Ihre Bestellung widerrufen, wobei Ihr gesetzliches Widerrufsrecht hiervon unberührt bleibt.
  • Der Kunde ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Die Zusendung der bestellten Ware gilt ebenfalls als Annahme des Angebots.
  • Anfragen für Dienstleistungen
  • Für Dienstleistungen, die nicht über den Online-Shop angeboten werden, erhalten Sie auf Anfrage ein schriftliches Angebot. Dieses Angebot ist bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden unverbindlich. Nach Erhalt Ihrer Bestätigung wird das Angebot verbindlich. Preis- und Mengenschwankungen, die durch Änderungen bei unseren Zulieferern, Kiesgruben oder durch tatsächlichen Materialverbrauch und Arbeitsaufwand verursacht werden, können auftreten. In solchen Fällen informieren wir Sie vor Ausführung der Dienstleistung über die Änderungen. Der endgültige Preis und die Menge werden nach Berücksichtigung dieser Anpassungen festgelegt. Der Vertrag über die Dienstleistung kommt erst nach Mitteilung der angepassten Preise und Mengen sowie Ihrer schriftlichen Bestätigung zustande.
  • Winterdienstleistungen
  • Die Vertragsbedingungen für Winterdienstleistungen werden in einem gesonderten Vertrag geregelt. Alle spezifischen Vereinbarungen und Leistungen im Zusammenhang mit Winterdiensten sind in diesem separaten Vertrag festgehalten und ergänzen die allgemeinen Vertragsbedingungen.

§ 3 Lieferzeit und Terminierung

  1. Lieferzeitfenster: Die Vereinbarungen zum Lieferzeitfenster für Schüttgut sind unverbindlich. Der Auftragnehmer gibt Anlieferungszeiten nur als ungefähre Angaben an und übernimmt keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände. Sollte es zu kurzfristigen Änderungen der Anlieferungszeiten oder -termine kommen, wird der Kunde über die bekannten Kontaktmöglichkeiten informiert, und ein neuer Termin wird vereinbart. Im Falle von äußeren Umständen, die die Lieferung beeinflussen, wird ein angepasstes Zeitfenster festgelegt.
  2. Entsorgungstermine: Die Vereinbarungen zum Termin der Entsorgung sind ebenfalls unverbindlich. Im Falle unvorhergesehener Umstände oder Änderungen der Verfügbarkeit wird der Kunde rechtzeitig informiert, und es wird ein neuer Termin vereinbart. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
  3. Garten- und Landschaftsbau-Termine: Termine für Garten- und Landschaftsbau-Dienstleistungen werden in Form von Zeiträumen angegeben. Diese Zeiträume können sich aufgrund von Witterungsbedingungen, höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Kriege & bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Pandemien, stattliche Maßnahmen) oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden über notwendige Anpassungen informieren und einen neuen Termin im Rahmen der veränderten Bedingungen vereinbaren. Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Leistungserbringung unvorhersehbar und unvermeidbar erschweren oder unmöglich machen.

§ 4 Versand, Lieferung und Transport

  • Die Auslieferung der Ware erfolgt entweder durch Versand, regionale Lieferung oder Abholung in unseren Geschäftsräumen oder unserem Lager.
  • Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen und beinhalten die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung.
  • Entlade-Stellen: Die Entladung des Schüttguts erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante. Auf Wunsch des Kunden und Gegebenheiten nach (§9 Ab.3.) kann das Schüttgut unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze abgeladen werden (z.B. Einfahrt). Eine Entladung darüber hinaus erfolgt nur nach ausdrücklichen Kundenwunsch UND der Zustimmung des Fahrers. In diesem Fall gelten spezielle Haftungshinweise, die im Abschnitt "§12 Abs.1." aufgeführt sind.
  • Abholort Entsorgung: Der Abholort für das Entsorgungsgut muss sich entweder vor dem Grundstück oder unmittelbar in/an der Einfahrt befinden, sofern diese den Anforderungen nach §9 Abs.4. entspricht.
  • Abweichende Aufladestellen: Sollte die Aufladung des Entsorgungsguts von anderen Stellen als dem vorgegebenen Ort erforderlich sein, bedarf es einer vorherigen Absprache und der Zustimmung des Auftragnehmers. Die Einhaltung der Vorgaben gemäß §9.Abs.4. sowie die Haftungsübernahme durch den Kunden gemäß §12.Abs.1. sind Voraussetzung.
  • Zusätzliche Vergütung: Die Aufladung von anderen Stellen als dem vorgesehenen Ort ist nur gegen eine gesonderte Aufladevergütung möglich.
  • Mengenbegrenzung pro Anfahrt/Abfahrt: Pro Anfahrt oder Abfahrt kann nur eine bestimmte Menge des jeweils bestellten Schüttguts oder der zu entsorgenden Materialien transportiert werden. Der Auftragnehmer wird den Kunden im Voraus darüber informieren, wie viele Anfahrten erforderlich sind. Der Kunde trägt die Anfahrtskosten für jede einzelne Anfahrt. Es kann jeweils nur eine Art von Schüttgut pro Fahrt geladen werden; mehrere Schüttgutarten werden in separaten Anfahrten geliefert.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Versendung ab unserem Lager; für Porto und Verpackung berechnen wir den bei der Bestellung errechneten Betrag.
  2. Zahlungen können nur vor Ort in bar (passend, ein Wechsel ist nicht möglich) bei Übergabe oder durch Überweisung auf das von uns angegebenes Bankkonto erfolgen.
  3. Der Auftraggeber erhält innerhalb von maximal 7 Werktagen nach Abschluss des Auftrags eine Rechnung, über die im Vorfeld vereinbarte und erbrachte Dienstleistung, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Beauftragung muss der Auftraggeber seine Rechnungsdaten angeben. Auf Wunsch kann die Rechnung elektronisch per E-Mail oder postalisch übersendet werden. Bei postalischer Zusendung wird ein Portoaufschlag von 1,50 Euro berechnet. Bei wiederkehrenden Leistungen, die vertraglich festgehalten sind (z.B. Winterdienst), wird die Rechnung jeweils am letzten Tag des Monats ausgestellt.
  4. Bei Zahlung per Überweisung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der gewährten Zahlungsfrist, in der Regel 3 Tage, ohne Abzug zu begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.
  5. Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.

§ 6 Zahlungsfähigkeit des Kunden

  1. Der Kunde erklärt hiermit, dass er über die zur Bezahlung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen notwendigen finanziellen Mittel verfügt und liquide ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.


§ 8 Leistungsumfang des Auftragnehmers

  1. Der Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen. Der Leistungsumfang kann je nach Art der Dienstleistung variieren und umfasst insbesondere:
  2. Transport von Schüttgut: Der Transport von Schüttgut kann über unseren Online-Shop bestellt werden. Die genauen Details zur Bestellung sind im Bestellprozess im Online-Shop festgelegt. Die Lieferung und Entladung von Schüttgut erfolgen gemäß den unter §4 Versand, Lieferung & Lieferzeit angegebenen Bedingungen.
  3. Entsorgung: Die Entsorgungsdienstleistungen beinhalten die Abholung und ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen.
  4. Garten- und Landschaftsbau: Die Leistungen im Bereich Garten- Und Landschaftsbau umfassen alle im Angebot und in der Auftragsbestätigung beschriebenen Arbeiten, wie z.B. Pflanzungen, Erdarbeiten, Gartenpflege und andere spezifizierte Tätigkeiten.
  5. Winterdienst: Der Winterdienst umfasst die im Angebot und in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen zur Schneeräumung und Streuung auf den zugewiesenen Flächen. Die Frequenz und Umfang der Leistungen sind vertraglich festgelegt und werden nach den witterungsbedingten Anforderungen angepasst.
  6. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen, die im Voraus zu klären sind.

§ 9 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
  • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.
  • Besonderheiten bei Transport und Lieferung:
  • Freihaltung der Zufahrt: Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin eine freie Zufahrt zum Abladeort sicherzustellen. Die Zufahrt muss eine Mindestbreite von 2,50 m haben. Ist dies nicht möglich, muss das Schüttgut an einem anderen Ort abgekippt werden, den der Fahrer des Auftragnehmers bestimmt. Gibt es keine Abkippmöglichkeit, wird das Schüttgut zurücktransportiert. In diesem Fall trägt der Kunde die Anfahrts- und Abfahrtskosten.
  • Bodenbeschaffenheit: Der Kunde versichert, dass der Bodengrund, auf dem das Schüttgut abgekippt wird, sowie der Weg, den das Anlieferungsfahrzeug (mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,49 Tonnen) überqueren muss, in einem Zustand sind, der es dem Fahrzeug ermöglicht, diesen Bereich zu befahren, ohne einzusinken oder stecken zu bleiben.
  • Anwesenheit bei der Anlieferung: Der Kunde versichert seine Anwesenheit bei der Anlieferung von Schüttgut innerhalb des individuell vereinbarten Zeitfensters. Falls die Anlieferung in Abwesenheit des Kunden erfolgt, ist dies rechtzeitig anzuzeigen, der Abladebereich muss eindeutig markiert und die Zufahrt freigehalten werden.
  • Überprüfung des Schüttguts: Der Kunde ist verpflichtet, das Schüttgut vor dem Abkippvorgang auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Mit Beginn des Abkippvorgangs gilt das Schüttgut als abgenommen und frei von offensichtlichen Mängeln.
  • Besonderheiten bei Entsorgungen:
  • Es gelten soweit anwendbar die Pflichten aus §7 Abs. 3
  • Das abzuholende Material muss vor dem Grundstück deponiert werden und so zugänglich sein, dass ein Abstellen des Fahrzeuges direkt neben/vor dem Ablageort möglich ist.
  • Ist eine Deponierung vor dem Grundstück nicht möglich, so muss diese auf/in der Einfahrt erfolgen und die Einfahrt sowie deren Zuwegung die erforderlichen Maße und Beschaffung besitzen, um sie mit unseren Fahrzeugen benutzen zu können.
  • Handelt es sich bei der Entsorgung um BigBags, so sind diese so zu deponieren, das sich das Fahrzeug seitlich neben die BigBags hinstellen kann. Zwischen den BigBags und dem Fahrzeug dürfen sich KEINE Hindernisse (z.B.: Hecken, Zäune, etc.) befinden.
  • Die Zugänglichkeit des Entsorgungsgutes muss zur Terminierung vollumgänglich gewährleistet sein. Ist die Zugänglichkeit nicht gewährleistet muss der Fahrer des Auftragnehmers ohne Verrichtung der Dinge wieder abfahren. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die Anfahrtskosten, sowie die Abfahrtkosten.
  • Es ist im Vorfeld abzuklären, ob das Aufladen des Entsorgungsgutes vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer durchgeführt wird.
  • Der Kunde sichert zu, dass er im Vorfeld den Auftragnehmer vollumfänglich über sämtlichen Inhalt und Menge des Entsorgungsmaterials aufgeklärt hat. Es werden nur Materialien entsorgt, welche im Vorfeld vereinbart wurden. Sollte während der Entsorgung vom Auftragnehmer festgestellt werden, das Entsorgungsmaterial anderer Arten, wie im Vorfeld beauftragt zum Vorschein kommen oder die vereinbarte Menge überschreiten wird, wird für die Entsorgung dieser Stoffe eine erneute Vergütung zwischen Kunden und Auftragnehmer vereinbart. Hierbei kann nicht garantiert werden, dass auch alle nicht vereinbarten Materialeien entsorgt werden können.
  • Es kann pro Anfahrt nur eine begrenzte Menge des Entsorgungsmateriales mitgenommen werden. Hierbei muss der Fahrer des Auftragnehmers das zulässige Gesamtgewicht, sowie die Ladungssicherheit beachten. Der Kunde übernimmt für jede Anfahrt die Anfahrtskosten.
  • Besonderheiten bei Garten- und Landschaftsbau Dienstleistungen:
  • Bereitstellung des Geländes: Der Kunde verpflichtet sich, das Gelände, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, so vorzubereiten und bereitzustellen, dass die Arbeiten ohne Hindernisse und Verzögerungen ausgeführt werden können. Hierzu gehört die Entfernung von Hindernissen und das Freihalten des Arbeitsbereichs.
  • Zugang und Arbeitsbedingungen: Der Kunde sorgt dafür, dass der Zugang zum Arbeitsbereich für die erforderlichen Maschinen und Arbeitskräfte gewährleistet ist. Der Arbeitsbereich muss den Sicherheits- und Umweltanforderungen entsprechen, um eine sichere Durchführung der Arbeiten zu ermöglichen.
  • Bereitstellung von Informationen: Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen zur Verfügung, die für die Planung und Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Pläne, bestehende Leitungen und andere relevante Details.
  • Genehmigungen und Vorschriften: Der Kunde ist verantwortlich dafür, alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Durchführung der Arbeiten zu beschaffen. Er hat sicherzustellen, dass alle Arbeiten gemäß den geltenden Vorschriften und Normen ausgeführt werden.
  • Kooperation und Unterstützung: Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterstützung und Kooperation zu bieten, um die Durchführung der Arbeiten zu erleichtern. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beantwortung von Rückfragen und die Gewährleistung, dass keine Verzögerungen durch den Kunden verursacht werden.
  • Der Kunde verpflichtet sich nach Beendigung der Leistung, im Beisein des Auftragnehmers die Leistung zu begutachten und zu prüfen und somit die Arbeiten abzunehmen
  • Der Kunde hat die Arbeiten bei der Abnahme sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Spätere Beanstandungen, die sich auf Umstände beziehen, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren, aber nicht angezeigt wurden, sind ausgeschlossen.

§ 10 Gewährleistung

  1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte: Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes geregelt ist.
  2. Ausschluss der Gewährleistung für Qualitätsschwankungen: Die Gewährleistung für das Schüttgut ist auf die Beschaffenheit beschränkt, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden kann. Qualitätsschwankungen, die aufgrund natürlicher Eigenschaften des Schüttguts oder durch unterschiedliche Chargen des Herstellers entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Schüttgut natürlichen Schwankungen unterliegen kann, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
  3. Anzeige von Mängeln: Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Zur Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Mängelanzeige bei uns erforderlich.
  4. Haftung des Herstellers: Für Mängel, die durch die natürliche Beschaffenheit des Schüttguts oder durch Herstellungsfehler bedingt sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Käufer wird angewiesen, sich bei der Beanstandung solcher Mängel direkt an den Hersteller zu wenden. Wir stellen lediglich das Schüttgut in dem Zustand zur Verfügung, wie es von uns erhalten wurde.
  5. Garantie: Sofern wir für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eine Garantie für Beschaffenheit oder Haltbarkeit abgegeben haben, gilt die Haftung im Rahmen dieser Garantie. Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware auftreten, sind nur dann haftbar, wenn das Risiko eines solchen Schadens von der Garantie erfasst ist.


§ 11 Haftung und Haftungsausschluss des Auftragnehmers

  1. Begrenzung der Haftung:
    Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Allgemeine Haftungsbeschränkungen: a. Wir haften nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden, die nicht unmittelbar durch eine Pflichtverletzung unsererseits verursacht wurden.
    b. Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
    c. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Transportschäden:
    Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die während des Transports durch Dritte verursacht werden. Wir haften nicht für Verlust oder Beschädigung der Ware, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.
  4. Lieferverzögerungen:
    Wir haften nicht für Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder Verkehrsstörungen. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und können nicht garantiert werden.
  5. Entsorgungsfehler:
    Wir übernehmen keine Haftung für Fehler bei der Entsorgung, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind. Verzögerungen in der Entsorgung aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Fehler des Kunden werden nicht von uns übernommen.
  6. Schäden am Grundstück:
    Wir haften nicht für Schäden am Grundstück, an Wegen oder Einfahrten, die durch das Anlieferungsfahrzeug oder die Entladung verursacht werden, insbesondere wenn der Kunde den Zustand des Untergrunds nicht ordnungsgemäß bestätigt hat.
  7. Qualitätsabweichungen:
    Wir haften nicht für natürliche Schwankungen in der Qualität des Schüttguts, da diese durch die Beschaffenheit des Materials bedingt sind.
  8. Zusätzliche Dienstleistungen:
    Wir übernehmen keine Haftung für zusätzliche Transporte oder Lieferungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen und zusätzliche Risiken beinhalten.
  9. Missverständliche Anweisungen:
    Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder unklarer Anweisungen des Kunden entstehen.
  10. Verwendung von Kundenmaterialien:
    Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch die Verwendung von vom Kunden bereitgestellten Materialien entstehen, die nicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
  11. Änderungen der Arbeitsreihenfolge:
    Wir haften nicht für Mängel oder Verzögerungen, die entstehen, wenn der Kunde die Reihenfolge der Arbeitsschritte ändert oder vorzieht, um Zeit zu sparen.
  12. Unzureichende Pflege durch den Kunden:
    Wir haften nicht für Mängel oder Schäden an den fertigen Flächen oder Objekten, wenn der Kunde die notwendigen Pflege- und Wartungsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchführt.
  13. Kundenbedingte Verzögerungen:
    Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch unzureichende Vorbereitung des Baugeländes oder durch Verzögerungen seitens des Kunden verursacht werden.
  14. Schlecht vorbereitete Baugrundlage:
    Wir haften nicht für Schäden oder Mängel, die durch eine unzureichend vorbereitete oder ungeeignete Baugrundlage entstehen.
  15. Änderungen durch den Kunden:
    Wir übernehmen keine Haftung für die Auswirkungen von Änderungen oder Ergänzungen, die vom Kunden nach Beginn der Arbeiten verlangt werden.
  16. Nicht erteilte Genehmigungen:
    Wir haften nicht für rechtliche oder behördliche Probleme, die durch das Fehlen notwendiger Genehmigungen des Kunden entstehen.
  17. Witterungsbedingte Einflüsse:
    Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch extreme Witterungsbedingungen entstehen, wenn diese nicht vorhersehbar waren.
  18. Unzureichende Entwässerung:
    Wir haften nicht für Probleme, die durch unzureichende Entwässerung des Baugrundes entstehen.
  19. Ästhetische Änderungen:
    Wir haften nicht für Mängel oder Unzufriedenheit, die sich auf ästhetische Aspekte beziehen, die nach Abschluss der Arbeiten geändert werden.
  20. Falsche Materialwahl:
    Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch die Auswahl oder Verwendung von Materialien entstehen, die: a. Vom Kunden bevorzugt wurden, obwohl wir diese als ungeeignet oder nicht für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet angesehen haben.
    b. Von uns im Vorfeld ausdrücklich abgelehnt wurden oder für deren Verwendung wir keine Gewährleistung übernommen haben.
  21. Nachträgliche Beanstandungen:
    Wir haften nicht für Beanstandungen oder Mängel, die nach Abnahme der Arbeiten auftreten, es sei denn, diese waren bei der Abnahme bereits offensichtlich.
  22. Ausnahmen:
    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Haftung des Kunden

  • Haftung für Schäden auf dem Grundstück des Kunden:
  • Haftung bei Nichterfüllung der Pflichten des Kunden:
  • Haftung für Folgeschäden:

Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf seinem Grundstück oder auf einem anderen Grundstück, auf das wir auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin fahren, an unseren Maschinen, Fahrzeugen oder sonstigem Equipment entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die durch das Steckenbleiben der Maschinen, Beschädigungen an Fahrzeugen oder anderen Ausrüstungen entstehen. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten für die Behebung solcher Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschleppkosten, Reparaturkosten und andere damit verbundene Aufwendungen.

Der Kunde haftet auch für Schäden, die entstehen, wenn er seine vertraglichen Pflichten, wie die Bereitstellung eines geeigneten Ablade- oder Arbeitsbereichs, nicht erfüllt. Dies gilt insbesondere, wenn die Unzulänglichkeiten des Grundstücks, wie unzureichende Zugänglichkeit oder ungeeigneter Bodenbelag, dazu führen, dass unsere Maschinen oder Ausrüstungen beschädigt werden oder stecken bleiben.

Der Kunde übernimmt die Haftung für alle Folgeschäden, die aus den oben genannten Umständen resultieren, einschließlich der Kosten für Reparaturen oder Ersatzleistungen, die durch die Nichterfüllung seiner Pflichten oder durch Schäden an unseren Maschinen und Ausrüstungen entstehen.

§ 13 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 14 Geheimhaltung

  • Geheimhaltungsverpflichtung
  • Vertrauliche Informationen: Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Information als vertraulich betrachtet werden müssen (im Folgenden „vertrauliche Informationen“), streng geheim zu halten.
  • Schutzmaßnahmen: Die Parteien werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu wahren, einschließlich der Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen verwenden.
  • Offenlegung von Vertraulichen Informationen
  • Zweck der Offenlegung: Vertrauliche Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie bereitgestellt wurden, und nur an Personen innerhalb der jeweiligen Partei weitergegeben werden, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten benötigen.
  • Erlaubte Offenlegung: Vertrauliche Informationen dürfen nur in folgenden Fällen offengelegt werden:
  • Wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde erforderlich ist. In diesem Fall ist die offenlegende Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über die Anordnung zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  • Wenn die Offenlegung an Berater, Rechtsanwälte oder andere professionelle Dienstleister erfolgt, die zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
  • Rückgabe und Vernichtung
  • Rückgabe von Unterlagen: Nach Beendigung des Vertrages oder auf Anforderung der offenlegenden Partei sind alle physischen und elektronischen Kopien der vertraulichen Informationen unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder auf Wunsch zu vernichten.
  • Vernichtung: Bei der Vernichtung von vertraulichen Informationen ist sicherzustellen, dass diese nicht wiederhergestellt oder rekonstruiert werden können.
  • Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung
  • Laufzeit der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht während der gesamten Dauer des Vertrages und bleibt auch nach dessen Beendigung für einen Zeitraum von [xx] Jahren bestehen, es sei denn, die vertraulichen Informationen sind allgemein bekannt oder wurden ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsklausel öffentlich zugänglich.
  • Konsequenzen bei Verstoß
  • Schadensersatz: Bei Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtungen haftet die verletzende Partei für alle daraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung der Vertraulichkeit und jeglicher anderer direkter oder indirekter Schäden.
  • Rechtsmittel: Unbeschadet der gesetzlichen Rechte und Rechtsmittel behält sich die verletzende Partei das Recht vor, alle verfügbaren rechtlichen Schritte einzuleiten, um die Einhaltung der Geheimhaltungsverpflichtungen zu erzwingen und den entstandenen Schaden zu beheben.
  • Keine Lizenz
  • Keine Rechte: Die Offenlegung von vertraulichen Informationen gewährt der empfangenden Partei keine Rechte an Patenten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten der offenlegenden Partei.

§ 15 Salvatorische Klausel

  1. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist in diesem Fall durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.

(2) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Vorschrift zum Vorrang der Individualabrede nach § 305b I BGB bleibt unberührt.

(4) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


§ 2 Angebot, Bestellvorgang und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Farbgebung der Waren auf digitalem Bildmaterial kann in tatsächlicher Hinsicht leicht abweichen.

(3) Um einen Artikel zu bestellen, gehen Sie bitte so vor.

 a) Bitte wählen Sie den oder die Artikel aus, die Sie bestellen möchten. Sie legen damit die Artikel in ihren Warenkorb. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere im Rahmen der Bestellung von Schüttgut unterschiedliche Maßeinheiten wie z.B. Tonne und Kubik-Einheit verwendet werden. Umrechnungen werden nicht angeboten. Die Rücknahme von überbestellten Mengen an Schüttgut sind ausgeschlossen.

b) Um Ihre Artikel zu bestellen, rufen Sie bitte das Fenster „Warenkorb ansehen“ auf und überprüfen, ob alles richtig eingegeben ist. Sie können jederzeit Korrekturen vornehmen, indem Sie Waren löschen oder andere Waren hinzufügen.

c) Anschließend rufen Sie bitte das Fenster „Bestelldaten eingeben“ auf und geben Ihre Rechnungs- und eventuell davon abweichende Lieferanschrift ein; die mit einem Sternchen versehenen Angaben sind Pflichtfelder, die wir unbedingt benötigen, um Ihre Bestellung bearbeiten zu können. Bitte geben Sie auch an, welche der von uns angebotenen Zahlungsarten Sie auswählen.

d) Sodann bestätigen Sie bitte auf dem Feld „zahlungspflichtig bestellen“ Ihre Bestellung. Damit ist das Angebot Ihrer Bestellung abgegeben.

e) Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigung, dass wir Ihr Angebot erhalten haben; sobald Sie von uns den Hinweis bekommen, ob und wann wir Ihre Artikel voraussichtlich versenden können, haben wir Ihr Angebot angenommen. Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein, werden wir dies vermerken; wenn in diesem Fall andere von Ihnen bestellte Artikel lieferbar sind, wickeln wir den Bestellvorgang über diese Artikel ab, es sei denn, Sie geben uns eine andere Weisung. Von Ihnen bestellte Artikel, die nicht vorrätig sind, werden wir Ihnen – soweit möglich – nachliefern; soweit die Nachlieferung auch 14 Tage nach unserer Annahmeerklärung nicht erfolgt ist, können Sie Ihre Bestellung insoweit widerrufen. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon natürlich unberührt.

(4) Der Kunde ist 14 Kalendertage an eine von ihm abgegebene Bestellung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Versendung ab unserem Lager; für Porto und Verpackung berechnen wir den bei der Bestellung errechneten Betrag.

(3) Zahlungen können nur vor Ort in bar (passend, ein Wechsel ist nicht möglich) bei Übergabe oder durch Überweisung innerhalb von drei Tagen auf das von uns angegebenes Bankkonto erfolgen, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.

(4) Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.


§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Entladung des Schüttgutes erfolgt grundsätzlich unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze. Der Transport zu einer weiter entfernten Stelle auf dem Grundstück ist nicht geschuldet, kann jedoch auf Wunsch des Kunden realisiert werden, wenn die räumlichen Verhältnisse und die Festigkeit der Zuwegung am Lieferort es zulassen. Hierfür bedarf es einer Breite der Zuwegung von mindestens 2,10 m sowie einer hinreichenden Festigkeit des Untergrundes. Der Kunde erklärt in diesem Fall die Zustimmung bezüglich unvermeidbarer Veränderungen des Bodens durch die Reifen des rangierenden Transportmittels.

(2) Der Kunde versichert seine Anwesenheit bei der Anlieferung von Schüttgut innerhalb des stets individuell vereinbarten Zeitfensters. Soll die Anlieferung in Abwesenheit des Kunden erfolgen, ist uns dieser Umstand eine Woche vor dem Liefertermin anzuzeigen, der Abladebereich eindeutig zu markieren und die Zuwegung freizuhalten.

(3) Die stets erforderlichen Absprachen zum Lieferzeitfenster von Schüttgut sind unverbindlich. Im Falle unvorhergesehener Umstände, verständigen sich die Parteien auf ein neues Zeitfenster.


§ 5 Versand

(1) Die Auslieferung der Ware erfolgt durch Versand in unseren Geschäftsräumen oder in unserem Lager.

(2) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, soweit in den Abs. 2 bis 4 für Ansprüche auf Schadensersatz nicht etwas anderes geregelt ist.

(2) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung sowie die Haftungsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.


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